Häufige Fragen - Der Wechsel zur Ewa

Ich ziehe um, was ist zu tun?

  1. Besuchen Sie uns doch einfach oder melden Sie sich schriftlich. Zur Anmeldung/Abmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Übergabe- bzw. Abnahmeprotokolls. Falls Sie ein Haus/eine Eigentumswohnung erworben haben, benötigen wir zusätzlich Ihren Kaufvertrag.

  2. Bearbeitung Ihrer Anmeldung/ Abmeldung (in der Regel zwischen 3-4 Wochen)

  3. Sie erhalten Ihr Begrüßungsschreiben/Ihre Schlussrechnung von der Ewa zum An-/ Abmeldedatum

 

Wie kann ich zur Ewa wechseln?

  1. Besuchen Sie uns doch einfach oder melden Sie sich schriftlich. Für den Wechsel benötigen wir eine Kopie der letzten Abrechnung Ihres momentanen Versorgers, bzw. Ihre alte Kundennummer, Zählernummer, Ihren Zählerstand zum Wechsel und den Namen Ihres Versorgers.

  2. Kündigung des alten Versorgers! Gern übernehmen wir die Kündigung für Sie. Wenn Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen möchten und kurzfristig kündigen müssen, empfehlen wir Ihnen, selbst bei Ihrem bisherigen Energieversorger zu kündigen.

  3. Bearbeitung Ihrer Anmeldung (in der Regel zwischen 2-3 Wochen)

  4. Sie erhalten Ihr Begrüßungsscheiben von der Ewa mit Wechseldatum.

 

Bemerkungen zum Lieferantenwechsel:

Eine Energieversorgungslücke kann durch einen Wechsel nicht entstehen. Für die Übergangszeit besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Sie mit Energie zu versorgen.

Der Wechsel ist kostenfrei.

Eventuell können wir Sie nicht zum Wunschtermin beliefern; ein Grund dafür kann Ihre aktuelle Vertragslaufzeit sein. In der Regel kündigen wir Versorgungsverträge dann immer zum nächstmöglichen Termin.

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