Häufige Fragen - Sonstige Fragen

Wie bemerke ich einen Gasaustritt?

Das Gas an sich hat keinen Geruch, so dass man es bei Austritt gar nicht bemerken würde. Deswegen ist jeder Gasversorger gesetzlich verpflichtet einen Geruchsstoff beizumischen.

Seit 2. Dezember 2008 wurde von den bis dahin schwefelhaltigem Geruchsstoff auf das schwefelfreie Odoriermittel GASODOR ™ S-Free™ umgestellt.

Durch das schwefelfreie Odoriermittel (Geruchsstoff) leisten wir unseren Beitrag zur Senkung der Umweltbelastung und reagieren auf die Anforderungen neuer Technologien wie der Brennwerttechnik bzw. der Brennstoffzelle.

Kostenlose Odoriermittel-Proben bekommen Sie bei uns im Kundenzentrum.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Lieferant?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Energienetzes zuständig, der Lieferant ist für die Lieferung von Strom und Gas zuständig. Im Netzgebiet der Ewa befinden sich Netzbetreiber und Lieferant unter einem Dach.

Sind meine Daten bei der Ewa sicher?

Ja, Ihre Daten sind bei uns sicher. Die Ewa hält sich selbstverständlich streng an die Datenschutzvorschriften.

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