Häufige Fragen - Über die Abschläge

Was ist ein Abschlag?

Der Abschlag ist eine monatliche Zahlung auf die Jahresverbrauchsabrechnung.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Bestandskunde:

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als 12 Monate beliefert werden.

Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. So kann beispielsweise der Abschlag bei Gas bei Belieferungsbeginn im Herbst und erster Abrechnung im Frühling über dem im Tarifrechner kalkulierten Abschlag liegen. Dies liegt daran, dass im Winter das meiste Gas verbraucht wird.

Neukunde:

Um Ihren monatlichen Abschlag berechnen zu können, benötigen wir Ihren Jahresverbrauch. Diesen teilen Sie uns einfach in Ihrem Strom- bzw. Gasauftrag mit. Sie finden Ihren aktuellen Jahresverbrauch zum Beispiel auf Ihrer letzten Stromrechnung.

Kann ich die Höhe meiner Abschlagsbeträge ändern?

Mit Meldung des Zählerstandes (mindestens 3 Monate nach Neueinzug / Jahresrechnung) überprüfen wir für Sie gerne die Höhe Ihres Abschlages. Falls Ihr Verbrauch gesunken oder gestiegen ist, passen wir diesen gern für Sie an. Eine Anpassung ist einmal im Jahr kostenfrei.

Werden meine Abschlagsbeträge bei Preisänderungen sofort angepasst?

Nein. Erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt die nächste automatische Anpassung Ihres Abschlages. Wenn Sie Ihren Abschlag vorher schon angepasst haben möchten, nehmen wir gerne Ihren telefonisch, schriftlich oder persönlich erteilten Auftrag entgegen.

Wann bezahle ich meinen Abschlag?

Mit dem Begrüßungsschreiben oder Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie Ihren Abschlagsplan. Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen sind diesem Schreiben zu entnehmen.

Kann die Ewa mit mir auch einen anderen Zahlungstermin vereinbaren?

Nein. Eine Verschiebung der Abschlagstermine ist leider nicht möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine individuellen Zahlungsterminwünsche akzeptieren können.

Natürlich können Sie Ihre Abschläge vorzeitig an die Ewa leisten (Barzahlung, Überweisung, Dauerauftrag). Bitte beachten Sie, dass wir zum Ende des Monats einen Zahlungseingang verbuchen können und Sie den Zahlungstermin einhalten.

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