Häufige Fragen - Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Umlagen

Was ist das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll gemäß seinem Zweck (§ 1 Abs. 1) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Deutschland nimmt weltweit eine Vorreiterrolle ein und fordert mit dem EEG einen Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch von mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020.

Was ist das KWK-G?

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) soll ein Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent geleistet werden. 

Das KWK-G regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Öl oder Abfall sowie die Förderung bestimmter KWK-Anlagen, die einen gesetzlich festgeschriebenen Zuschlag auf den zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber vereinbarten Preis erhalten. 

Von Kraft-Wärme-Kopplung spricht man, wenn in einer Anlage gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden. Diese Art der Erzeugung ist besonders umweltschonend und trägt zum Klimaschutz bei.

Was ist die § 19 StromNEV?

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Statt einer Verminderung der Netzentgelte konnten stromintensive Industriebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben entgangene Erlöse aufgrund der Gewährung von individuellen Netzentgelten untereinander auszugleichen. Dies erfolgt als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV), die seit 01.01.2012 anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt wird. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.

Was ist die Offshore-Haftungsumlage?

Die Umlage dient zur Begrenzung des Risikos für Betreiber von Hochsee-Windkraftanlagen (sogenannte Offshore-Anlagen) und damit der Beschleunigung des Ausbaus dieser erneuerbaren Energiequelle. Das Risiko ergibt sich z. B. durch nicht rechtzeitig fertiggestellte Stromnetze, so dass die bereits betriebsbereiten Windkraftanlagen nicht angeschlossen werden können. Dies hat zur Folge, dass der erzeugte Strom nicht eingespeist werden kann und die Betreiber damit auch keine Vergütung dafür erhalten. Der Netzbetreiber kann gemäß § 17 f EnWG diese Entschädigungskosten als Umlage in die Netzrechnung aufnehmen.

Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent je Kilowattstunde netto begrenzt.

Die Offshore-Haftungsumlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und auf alle Stromkunden umgelegt.

Was ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten?

Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen Industrieanlagen bzw. stromintensive Produktionsprozesse, insbesondere in der verarbeitenden Industrie, kurzfristig abgeschaltet bzw. gedrosselt werden können. Dies dient der Stabilisierung der Übertragungsnetze und der Förderung der Versorgungssicherheit.

Anbieter von abschaltbaren Lasten erhalten für den vereinbarten Zeitraum ein Bereitstellungsentgelt (Leistungspreis). Darüber hinaus wird für die tatsächliche Drosselung oder Abschaltung der Produktion ein Arbeitspreis für die abgeschaltete Leistung gezahlt. 

Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach dieser Verordnung verpflichtet, ihre Aufwendungen und Zahlungen untereinander auszugleichen. Dabei soll der Umlagemechanismus des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G) Anwendung finden.

Stromsteuer

Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsvertrag mit der Kommune (Abgabe)

Beinhaltet die Kosten für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt leiten wir an die Kommune weiter.

Netznutzung

Beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter.

Umlagen

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